Die eigenen Finanzen im Griff und einen guten Überblick über die Ein- und Ausgaben zu haben, gibt Sicherheit. Für eingetragene Vereine ist eine korrekte Buchhaltung nicht nur wünschenswert, sondern rechtlich verpflichtend. Welche Aufzeichnungspflichten haben gemeinnützige Vereine und Organisationen? Wie sieht eine gute Belegführung aus? Wie gehen Sie mit Spendeneinnahmen um?
In dieser Online-Seminarreihe vermitteln wir wichtiges Wissen und geben praxisnahe Tipps, um die Buchhaltung für Ihren Verein einfacher zu machen.

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Inhalt:
Gemeinnützige Vereine haben Informationspflichten gegenüber verschiedenen Interessengruppen, beispielsweise gegenüber den Mitgliedern, dem Finanzamt, Spenderinnen und Spendern sowie weiteren unterstützenden Personen. Die gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Verein rechnungslegungspflichtig ist, ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Steuerrecht. Daneben kann die Satzung weitergehende Regelungen enthalten. Was sind die Aufgaben der verschiedenen Rollen im Verein für die Buchhaltung.

Referent: Jochen Wältz
am 8. März 2022, 17:00-18:15 Uhr

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Inhalt:
Ein Verein kann verschiedene Tätigkeitsfelder haben. Oft reichen die klassischen Vereinseinnahmen des ideellen Bereichs, wie Mitgliedsbeiträge und Spenden nicht aus, um die Vereinstätigkeit zu finanzieren. Vermögensverwaltung, sogenannte Zweckbetriebstätigkeiten und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe können mehr Geld in die Vereinskasse spülen. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind jedoch regelmäßig von Steuerbefreiungen ausgeschlossen. Die Einnahmen und Ausgaben des Vereins müssen folglich buchhalterisch einzelnen Sphären zugeordnet werden.

Referent: Jochen Wältz
am 9. März 2022, 17:00-18:15 Uhr

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Inhalt:
Wie sieht ein guter Buchhaltungsordner aus? Zahlungsvorgänge in der Praxis: Fahrtkosten, Honorare, Auslagenersatz, Spenden, Mitgliedsbeiträge, Rechnungen. Aufbereitung von Belegen: Belegprüfung, Formvorschriften, Aufbewahrungspflichten, digitale Belege. Welche steuerlichen Vorschriften sind bei Ausgangsrechnungen zu berücksichtigen? Was ist bei der Prüfung von Eingangsrechnungen zu beachten?

Referent: Jochen Wältz
am 15. März 2022, 17:00-18:15 Uhr

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Inhalt:
Spenden und Mitgliedsbeiträge fließen dem ideellen Bereich zu und sind damit nicht steuerpflichtig. Auch für die Vereine ist es gut, bei der Spendenwerbung zu wissen: Für den Spender ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden kann. Partielle Steuerpflicht besteht bei steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Was gilt bei Vereinen bezüglich der Umsatzsteuer? Kurzer Einblick in die Vereinsbuchhaltung: zu lohnsteuerlichen Fragestellungen, weiteren Steuerarten und das Verfahren bezüglich laufender Steuererklärungen.

Referent: Jochen Wältz
am 16. März 2022, 17:00-18:15 Uhr

Der Referierende

Jochen Wältz ist Steuerberater und Diplom-Ökonom und ist seit Januar 2021 im Team Recht und Steuern der Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich Tax Due Diligence, Steuerliche Begleitung von Transaktionen und Umstrukturierungen, Implementierung von Tax Compliance Systemen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, Umsatzsteuerrecht und das Gemeinnützigkeitsrecht. Zudem ist er regelmäßig als Dozent tätig und betätigt sich ehrenamtlich als Kassenwart beim TV Wertheim und engagiert sich im Netzwerk des Sportvereinszentrum des Württembergischen Landessportbundes.