Vereine und andere gemeinnützige Organisationen sind durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten. Damit sie ihre wichtige Arbeit fortsetzen können, gibt es eine Reihe von Förderprogrammen von Bund, Ländern und anderen Organisationen. Die Liste wird permanent aktualisiert (Stand. 12. April 2021)
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Bundesweit
Bund – Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die zweite Phase des Bundesprogramms (Überbrückungshilfe II) ist in Kraft getreten. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021. Antragsberechtigt sind Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Selbständige, gemeinnützige Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die langfristig wirtschaftlich am Markt tätig sind.
Die Überbrückungshilfe III steht den seit dem 16. Dezember bundesweit geschlossenen Unternehmen zur Verfügung. Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die „November“- bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten haben, können die Überbrückungshilfe III beantragen. Auch Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen können die Hilfen beantragen. Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Mit dem Sonderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden 100 Millionen Euro für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit zusätzlich bereitgestellt, die wegen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Für die Unterstützung der gemeinnützigen Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten und für Familienferienstätten ist zunächst der Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 vorgesehen. Träger des gemeinnützigen langfristigen internationalen Jugendaustauschs werden in Teil B des Sonderprogramms 2020 parallel bis zum 31. August 2021 weiter unterstützt.
Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten.
Das Programm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Die Programme laufen sukzessive an. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden.
Aktion Mensch: Corona-Hilfe für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe
Das Förderprogramm richtet sich an „gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe“, die durch die Corona-Pandemie gefährdet sind.Förderbar sind Personal-, Honorar- und Sachkosten bis zu 20.000 Euro (90/10 Förderung). Anträge können bis zum 30. Juni 2021 im Online-Antragssystem der Aktion Mensch gestellt werden.
WeKickCorona ist eine Spendenaktion für soziale Einrichtungen – initiiert von Leon Goretzka & Joshua Kimmich. Insgesamt wurden bereits mehr als 5 Millionen Euro an karitative Vereine und soziale Einrichtungen aus allen gesellschaftlichen Bereichen gespendet. Karitative oder soziale Einrichtung können bei WeKickCorona Hilfe beantragen.
Fußballer halten zusammen: Der Corona-Nothilfefonds der DFB-Stiftung Sepp Herberger
Förderanträge können fortlaufend bei der Stiftung eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Menschen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in den DFB-Mitgliedsverbänden, deren Untergliederungen (zum Beispiel Schiedsrichtervereinigungen) und den bundesdeutschen Fußballvereinen engagieren.
Bundesländer
Berlin
Im Rahmen der Europäischen Freiwilligenhauptstadt Berlin 2021 werden Ideen gesucht, die einen Bezug zu Berlin aufweisen. Im Innovationswettbewerb geht es um das Engagement in Zeiten des digitalen Wandels. Die eingereichten Projekte werden ab April auf der Website freiwilligenhauptstadt.berlin präsentiert. Die besten zehn werden zudem mit einem Preisgeld von je 1.500 Euro unterstützt.
Brandenburg
Corona-Sofortmaßnahmen für Sportvereine
Brandenburg verlängert die Corona-Sofortmaßnahmen für Vereine und erhöht die Sportförderung dauerhaft. Die jährliche Förderung des Landes für den Sport steigt um 1,5 Millionen auf 20,5 Millionen Euro. Der Landessportbund wird die zusätzlichen Gelder mehrheitlich direkt an seine Vereine und Verbände weitergeben. Unter anderem soll es eine größere Unterstützung der hauptamtlichen Trainer im Kinder- und Jugendsport geben.
Bremen
Corona-Soforthilfeprogramm für den Sport
Das Land Bremen unterstützt Sportvereine aus Bremen oder Bremerhaven, die wegen der Corona-Krise Einnahmeverluste erlitten haben. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die mindestens seit dem 18. März 2020 ihren regelmäßigen Vereinssitz im Land Bremen haben (oder dem 19. März 2020 in der Stadtgemeinde Bremerhaven) und Mitglied im Landessportbund Bremen oder in einem seiner Mitgliedsverbände sind. Vereine erhalten einmalig bis zu 12.000 Euro. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Verein in seiner Existenz bedroht ist, kann die Förderung auf 25.000 Euro erhöht werden. Anträge können bis zum 30. November 2021 eingereicht werden.
Hamburg
Um Kinder und Jugendliche zu unterstützen, die besonders von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind, haben Hamburger Stiftungen den Fonds „Hamburger Spielräume“ ins Leben gerufen. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.500 Euro. In Ausnahmefällen können nach vorheriger Rücksprache für Reisen und Ausflüge Beträge bis zu 3.000 Euro bewilligt werden.
Hessen
Soforthilfe für gemeinnützige Vereine
Gemeinnützige Vereine in Hessen können im Programm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ Mittel beantragen, um coronabedingte Ausfälle abzufedern. Zugleich können Mittel beantragt werden, um laufende Kosten für zum Beispiel Miete zu bezahlen.
Niedersachsen
Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung: Förderschwerpunkt: Abmilderung der Pandemie-Auswirkungen
Für 2021 und 2022 hat die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung einen besonderen Förderschwerpunkt zur Abmilderung der Pandemie-Auswirkungen eingerichtet, der bei allen Förderprogrammen und Projektentscheidungen als wichtiges Prüfkriterium mit eingebunden wird.
Die Umsetzung dieses Förderschwerpunktes erfolgt in drei Schritten. In einer ersten Phase bis Juni 2021 unterstützt die Stiftung zusätzlich kurzfristige digitale Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes, als Aktutlösung für die Vereinskommunikation mit bis zu 1.000 Euro. Darüber hinaus konzentriert sich die Stiftung auf die Förderung langfristiger und nachhaltige Maßnahmen auf Grundlage eines Digitalkonzepts der Antragssteller:innen.Drittens wird die Stiftung zudem auch weiterhin kleinere Maßnahmen zur Abmilderung von Corona-Folgen in sport- oder integrationsfördernden Vereinen unterstützen.
Kreativitätsfondue – Der Aktionsfonds für kreative Jugendarbeit in Niedersachsen
Aktionsfonds für Jugendliche, Jugendeinrichtungen und Jugendinitiativen in ganz Niedersachsen, der sie bei Aktionen in Zeiten der Corona-Krise unterstützt; gesucht werden kreative Lösungen, damit junge Menschen trotz Kontaktbeschränkungen weiter miteinander kommunizieren, ihren Hobbys nachgehen und die freie Zeit sinnvoll nutzen können.
Niedersachsen-Schnellkredit für gemeinnützige Organisationen
Die KfW, das Land Niedersachsen und die NBank unterstützen mit dem Förderangebot gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Darlehen können in Höhe von 10.000 Euro bis 800.000 Euro beantragt werden.
Nordrhein-Westfalen
Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Anträge können bis zum 31. Juli 2021 online an die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.
Das Förderprogramm richtet sich an alle Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen sind (Kreis- bzw. Stadtsportbund oder Fachverband).
Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte (coronabedingte Unterdeckung i.H.v. max 60 Prozent (max. 50.000 Euro)). Anträge können bis zum 15. Juni 2021 gestellt werden.
Rheinland-Pfalz
Schutzschild für Vereine in Not
Gemeinnützige Vereine oder andere gemeinnützig anerkannte zivilgesellschaftliche Organisation aus Rheinland-Pfalz können im Rahmen des Programms „Schutzschild für Vereine in Not“ eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 12.000 Euro beantragen. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Sachsen
Corona-Soforthilfe für Sportvereine in Sachsen
Sportvereine aus Sachsen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, können finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen.
Soforthilfe-Zuschuss „Härtefälle Kultur“
Der Freistaat Sachsen unterstützt gemeinnützig anerkannte freie Träger im Bereich Kunst und Kultur, freie Träger im Bereich Kunst und Kultur ohne anerkannte Gemeinnützigkeit, Unternehmen des Privatrechts in Form von Personengesellschaften sowie Träger von kleinen und mittleren kulturellen Spielstätten.
Beantragt werden kann jeweils für die Jahre 2020 und 2021 ein Zuschuss bis zu 10.000 Euro (bei größeren Bedarf, kann der Zuschuss bis zu 50.000 Euro jährlich betragen). Anträge können bis zum 20. November 2021 gestellt werden.
Thüringen
Ehrenamtsstiftung „Aktiv vor Ort“
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung startet das Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ und unterstützt hauptsächlich dort, wo die ländlich geprägten Vereine und Initiativen Hilfe benötigen: Sei es bei der Übernahme laufender Kosten, bei der finanziellen Unterstützung von Weiterbildungen oder bei der Digitalisierung des Vereinsalltags. Auch Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten für Ehrenamtliche können gefördert werden.
Dafür stehen im Programm „Aktiv vor Ort“ insgesamt 700.000 Euro bereit. Vereine, Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote insbesondere aus den Bereichen Traditions-, Kultur- und Heimatpflege können ab sofort bis zu 5.000 Euro zur Unterstützung ihrer Organisation beantragen.
Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Anträge können einmalig pro Verein oder Initiative bis zum 01. November 2021 gestellt werden.