Grafik mit dem Text: DSEErechtstipp: Wegfall der Corona-Sonderregeln. Was Vereine wissen müssen.

Zum 1. September 2022 endeten die sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse. Im DSEErechtstipp erfahrt ihr, ob für euren Verein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.

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 Zum Hintergrund der Corona-Sonderregelungen

Der Bundestag hat in dem Gesetz vom 27.03.2020 – Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht – auch Sonderregelungen zu Vorschriften des Vereinsrechts vorgenommen.

Das Gesetz sollte es Vereinen erleichtern, ihre Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten. Diese Regelungen sind zum 1. September 2022 ausgelaufen.

Bei direkten Fragen rund um rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich direkt an unsere Kolleginnen und Kollegen in der Beratung. Senden Sie hierzu eine E-Mail an hallo@d-s-e-e.de.