Die Hochwasserkatastrophe in Deutschland fordert auch Engagement und Ehrenamt stark heraus: einerseits sind lokale und regionale Vereine, Organisationen und Einrichtungen selber von Flutschäden betroffen. Zerstörte Sportplätze und Vereinsheime müssen in den kommenden Wochen und Monaten wieder aufgebaut werden. Andererseits besteht bei Vereinen und Initiativen außerhalb der Katastrophengebiete große Hilfsbereitschaft.

Der Informationsbedarf ist hoch: Flutbetroffene und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer haben eine Vielzahl von Fragen – nicht zuletzt rechtlicher Natur.

Gemeinsam mit der CMS Stiftung bietet die DSEE daher eine dreiteilige Online-Seminarreihe an, in der Rechtsfragen zum Versicherungs-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht, aber auch zum Bau- und Architektenrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht sowie zum allgemeinen Zivilrecht im Mittelpunkt stehen. Rechtliche Orientierung geben Anwältinnen und Anwälte der Wirtschaftssozietät CMS Deutschland.

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Inhalt:
Fragen des Versicherungsrechts stehen häufig an erster Stelle bei den Betroffenen der Flutkatastrophe. Der erste Teil unserer Online-Seminarreihe verschafft einen Überblick über zentrale Fragestellungen:

  • Welche Versicherungen springen ein?
  • Wie kann ich eine Schadensmeldung ohne Versicherungsunterlagen vornehmen?
  • Wie ist es um den Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen bestellt?

Referentinnen:
Sandra Renschke
Nathalie Binz
Jana Cherkassky

am 14. Oktober 2021, 17:00 Uhr

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Inhalt:

Fragen des Vereins-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts bewegen Betroffene und Helfende aus anderen Bundesländern gleichermaßen. Der zweite Teil der Online-Seminarreihe verschafft einen Überblick über zentrale Fragestellungen, wie:

  • Darf man auch außerhalb des Satzungszwecks unterstützen?
  • Ist es steuerlich unschädlich, wenn ein Verein eigene Mittel an Flutopfer weitergibt?
  • Was ist bei Sachspenden zu berücksichtigen?
  • Wenn ich finanzielle Hilfen in Form von Geld- und/oder Sachspenden erhalte – muss ich diese Zuwendungen versteuern (Einkommenssteuer)?

Referent:innen:

Georg Dietlein
Nico Hannemann
Luise Uhl-Ludäscher

am Mittwoch, 20.10.2021, 17:00 Uhr

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Inhalt:

Das Vereinsheim ist nicht mehr nutzbar, die Energieversorgung zerstört, aber die Kosten laufen weiter. Wie ist es um meinen Kündigungsschutz bestellt, wenn ich durch Aufräumarbeiten gebunden bin? Der dritte Teil der Online-Seminarreihe beantwortet Fragen zum Mietrecht, Arbeitsrecht und aus dem allgemeinen Zivilrecht. Themen sind zum Beispiel:

  • Wie sieht es mit Mietzahlungspflichten aus, wenn man gemietete Räume nicht mehr nutzen kann?
  • Die Energieversorgung/technische Infrastruktur ist geschädigt. Wie muss der Vertrag angepasst werden? Muss ich weiterzahlen?
  • Habe ich als Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter, dass meine Wohnung wieder hergerichtet wird? Wer trägt die Mehrkosten, die ich wegen der Nichtbewohnbarkeit habe?
  • Ich kann als Betroffener nicht zur Arbeit gehen, was muss ich wissen? Habe ich Anspruch auf Freistellung und auf Lohnfortzahlung?
  • Was passiert, wenn ich geschlossene Verträge, z.B. über die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen, nicht oder nur verspätet erfüllen kann, z.B. weil meine Produktionsstätte durch das Hochwasser beschädigt ist?

Referenten:
Dr. Sebastian Beckerle
Lukas Potstada
Dr. Dietmar Rahlmeyer

am Donnerstag, 28. Oktober 2021, 17:00 Uhr

Logo CMS    CMS Deutschland ist mit über 600 Rechtsanwälten und Steuerberatern eine der führenden Anwaltssozietäten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Zur Wahrnehmung ihrer gesellschaftliche Verantwortung hat sie u.a. eine Stiftung gegründet.

Logo der CMS Stiftung

Die CMS Stiftung vermittelt u.a. kostenlose Rechtsberatung an gemeinnützige Organisationen und Initiativen, damit sie ihre gesellschaftlichen Aufgaben besser erfüllen können. Gemeinsam mit der Sozietät CMS hat sie dazu das Programm CMSengage! ins Leben gerufen.


Hinweis: Im Anschluss an die Vorträge gibt es Zeit für Ihre Fragen. Hier können Rechtsfragen eingehender dargestellt und erörtert werden. In diesem Webinar wird jedoch keine rechtliche Prüfung von Einzelfällen vorgenommen werden.