Die Hilfsbereitschaft vieler Menschen für die vom Hochwasser betroffenen Regionen ist ungebrochen. Darunter sind auch viele gemeinnützige Vereine, die den Opfern Hilfe zukommen lassen wollen, auch wenn dies nicht zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört. Generell besteht für Vereine die Gefahr, dass sie durch eine Betätigung außerhalb des Satzungszwecks ihre Gemeinnützigkeit gefährden.
Beispiel: Ein Verein hat in seiner Satzung die Förderung des Sports als alleinigen Vereinszweck benannt. Eine Betätigung im Bereich des Tierschutzes oder der Unterstützung bedürftiger Personen, ist dem Verein daher ohne Gefährdung der Gemeinnützigkeit nicht möglich, auch wenn es sich dabei grundsätzlich um einen gemeinnützigen Zweck handelt.
Vereine können Flutopfer unterstützen – auch außerhalb der Satzungszwecke
Gilt dies aber auch in Notsituationen, wo schnelle Hilfe nötig ist? Hier gibt es eine gute Nachricht: Aufgrund verschiedener Erlasse und Verwaltungsanweisungen der Finanzministerien ist es allen Vereinen ausnahmsweise möglich, die Flutopfer zu unterstützen, ohne dass die steuerliche Gemeinnützigkeit auf dem Spiel steht. So hat das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits mit seiner Presseerklärung vom 23. Juli 2021 mitgeteilt, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, gemeinnützigen Vereinen die Unterstützung Betroffener außerhalb der Satzungszwecke zu ermöglichen.
Insbesondere die Finanzminister in den Bundesländern, die vom Hochwasser direkt betroffen sind, haben bereits entsprechende Regelungen erlassen. So gibt es bereits veröffentlichte Regelungen von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen und auch Sachsen-Anhalt. Auch Vereine aus anderen Bundesländern können Betroffene vor Ort unterstützen, ohne steuerliche Nachteile zu befürchten. Sie können sich dabei auf die Ankündigung des BMF und die Regelungen anderer Finanzministerien berufen. Es ist nicht davon auszugehen, dass bei einer Katastrophe von nationalem Ausmaß die Finanzämter unterschiedlicher Auffassung bei der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts haben.
Hinweise für Vereine, die in der Notsituation helfen wollen
Wie genau können Vereine helfen? Dürfen sie eigene Mittel als Spenden weitergeben? Das und mehr haben wir für Sie in der Übersicht zusammengefasst.