„Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts“

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt startet einen Forschungsaufruf zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts.

Hinweis: Das Interessenbekundungsverfahren ist abgeschlossen. Vielen Dank für die zahlreichen Einreichungen.

Mit dem Forschungsaufruf möchten wir wissenschaftliche Einrichtungen und deren Partnerinnen und Partner aus Wissenschaft und Praxis dabei unterstützen, dringende Fragen zur Engagementförderung wissenschaftlich zu beleuchten.

Häufig gestellte Fragen

Wir unterstützen praxisorientierte Forschungsvorhaben, die eigenständig oder in Kooperation mit Partnerinnen und Partnern aus der Wissenschaft und Praxis durchgeführt werden, um Forschungslücken in drei Themenschwerpunkten zu schließen:

Bitte beachten Sie, dass wir keine Forschungsvorhaben fördern können, die der Evaluierung von einzelnen Programmen, Prozessen, Maßnahmen, Projekten oder Organisationen dienen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig gegliedert.

Vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 können Interessenbekundungen online eingereicht werden. Die Projektideen werden nach den in der Förderbekanntmachung dargestellten Kriterien bewertet.

Die Organisationen ausgewählter Forschungsvorhaben können vom 21. Februar bis zum 11. März 2022 ihren vollständigen Antrag einreichen.

Ab dem 1. April 2022 können die geförderten Projekte umgesetzt werden.

Die geförderten Projekte können frühestens am 1. April 2022 starten und müssen spätestens bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

Antragsberechtigt sind:

  • Hochschulen
  • Ressortforschungseinrichtungen
  • gemeinnützige außer-universitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände
  • Stiftungen
  • andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Voraussetzung ist weiterhin, dass die antragstellende Organisation bzw. ein mitwirkender Dienstleister, Kooperationspartner oder Kooperationspartnerin über hinreichende Kompetenzen im Bereich der Forschung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes verfügt.

Eine vollständige Interessenbekundung umfasst Folgendes:

  • Basisdaten der antragstellenden Organisation
  • Ggf. Benennung möglicher Kooperationspartnerinnen und -partner
  • Titel des Forschungsvorhabens
  • Kurzzusammenfassung des Forschungsvorhabens
  • Projektskizze (max. 10.000 Zeichen: ausführliche Darstellung des Vorhabens: u.a. Forschungslücke, Handlungsbedarfe, Fragestellungen, Methodik, Einbindung von Praxis- bzw. wissenschaftlichen Partnerinnen und Partnern, Mehrwert des Vorhabens, Wissenstransfer und Kommunikation
  • vorläufiger Zeitplan
  • vorläufiger grober Finanzierungsplan
  • Nachweis der Expertise im Forschungsfeld
  • Einverständnis- und DatenschutzerklärungWe