Checkliste von Glenn Carstens-Peters via unsplash

Mikroförderung: Checkliste und FAQ

Auf dieser Seite erfahrt ihr, wie ihr bei der Antragsstellung für das Mikroförderprogramm „Hilfe im Alltag“ gut vorbereitet seid.

Außerdem beantworten wir hier häufig gestellte Fragen.

Und wenn doch noch etwas unklar sein sollte: Meldet euch – wir helfen mit Rat und Tat.

Checkliste zur Antragstellung:

  • Wir können Ziele und Maßnahmen unseres Projekts kurz und knapp beschreiben.
  • Wir beschreiben den Zusammenhang der im Kosten- und Finanzierungsplan aufgeführten Positionen zum beantragten Projekt deutlich. Die Kosten sind differenziert aufgeschlüsselt.
  • Es liegen die aktuelle Satzung, der aktuelle Registerauszug (nicht älter als zwei Jahre) und der aktuelle Freistellungsbescheid vom Finanzamt vor, sodass wir sie hochladen können.
  • Wir wählen den Projektzeitraum so, dass er auch Aktivitäten und Kosten im Rahmen der Vor- und Nachbereitung abdeckt.
  • Wir beantragen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn, wenn wir schnell mit dem Projekt beginnen müssen.
  • Wir geben als Vertretungsberechtigte alle Personen an, die laut Satzung und Registerauszug zur Vertretung notwendig sind. Alleinige und gemeinsame Vertretungsberechtigung werden berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm (FAQ)

Allgemeines:

Häufig machen auch kleinere Förderbeträge einen großen Unterschied: Sie tragen dazu bei, dass Menschen einen Zugang zum Engagement finden, für die dies bislang nicht möglich war, und sorgen für bessere Rahmenbedingungen für diejenigen, die schon lange dabei sind. Mit dem Förderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die DSEE daher Engagement- und Ehrenamtsstrukturen sowie innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Engagement mit bis zu 2.500 Euro. Besonders ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen stehen dabei im Fokus der Förderung.

Antragsberechtigt sind:

  • juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.

Die Antragstellenden müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Förderberechtigt sind Organisationen aus strukturschwachen und ländlichen Räumen und andere Organisationen, deren geförderte Maßnahmen vor allem den bürgerschaftlich Engagierten und Ehrenamtlichen in strukturschwachen und ländlichen Räumen zugutekommen.

Ihr seid nicht sicher, ob eure Organisation antragsberechtigt ist? Auf der Webseite der DSEE könnt ihr prüfen, ob eure Region unter den Begriff der ländlichen oder strukturschwachen fällt.

Projekte, die bereits eine Förderung aus öffentlicher Hand erhalten, können nicht gefördert werden.

Politische Parteien, Gebietskörperschaften (z.B. Landkreise, Städte und Gemeinden), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.

Ebenfalls ausgeschlossen sind Organisationen, die im Jahr 2022 bereits eine der Förderung im Rahmen des Programms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ erhalten haben.

Im Rahmen des Förderprogramms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.” gelten solche Regionen als ländlich, die nach der Definition des Thünen-Instituts für ländliche Räume als “eher ländlich” oder “sehr ländlich” eingestuft sind. Als strukturschwach werden Regionen anerkannt, die im Rahmen der Förderregionen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als Fördergebiete ausgewiesen sind.

Alle Projekte, die von der DSEE gefördert werden können, erhalten einen formalen Zuwendungsbescheid, der den Projektbeginn festschreibt. Projekte können in der Regel erst ab dem Zugang des Zuwendungsbescheides starten, wenn kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn von der DSEE genehmigt wurde (s. „Was ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn“). Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragseinreichung beginnen, müssen aber in jedem Fall bis zum 31. Dezember 2022 beendet werden. Bitte berücksichtigt bei der Angabe des Projektzeitraums auch Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten, in denen Kosten für das Projekt anfallen.

Bitte gebt im eigenen Interesse keine Mittel aus, bevor ihr einen Zuwendungsbescheid erhalten habt oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn durch die DSEE genehmigt wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann im Rahmen der digitalen Antragstellung beantragt werden.

Projekte werden mit maximal 2.500 Euro gefördert. Die Anteilsfinanzierung erfolgt in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

Förderfähige Gesamtkosten sind alle Kosten, die für die Erreichung des Projektziels notwendig und angemessen sind.

Antragstellerinnen und Antragsteller müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent einbringen, der als Geldwert erbracht werden muss. Das bedeutet, dass es sich um bare Eigenmittel handeln muss. Geldwerte Leistungen, wie z.B. der Einsatz von ehrenamtlichen Arbeitsstunden, können nicht als Eigenmittel eingesetzt werden.

Bitte beachtet: Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine so genannte Anteilsfinanzierung. Bei einer Anteilsfinanzierung verringert sich die Fördersumme, wenn die förderfähigen Gesamtkosten des Projekts sinken. Dies bedeutet, dass bei geringeren realen Ausgaben auch die Fördersumme der DSEE sinkt.

Im Rahmen des Förderprogramms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.” können Sachkosten (z.B. Anschaffungen, Veranstaltungskosten wie z.B. Mieten und Verpflegungskosten, Reisekosten, kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt) sowie Honorarkosten (z.B. für Moderationen, Beratungen) gefördert werden, die für das Erreichen des Projektziels notwendig und angemessen sind.

Honorarkosten sind alle Kosten, bei denen die erbrachte Leistung zu einem festen Stundensatz bzw. über ein definiertes abgeschlossenes Werk durch externe Dienstleistende abgerechnet werden.

Kosten für festangestelltes Personal sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.

Organisationen, die im laufenden Kalenderjahr bereits eine der Förderung im Rahmen des Programms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ erhalten haben, können keine weitere Förderung erhalten.