Grafik mit einem großen Buchstaben E und einer Frau in Feuerwehruniform. Text: GEMEINNÜTZIGKEIT Kein (Gesetz-)Buch mit sieben Siegeln! Vier Veranstaltungen Vier Expert:innen Antworten auf Ihre Fragen

Steuerbefreiungen für den Verein, Vorteile für Ehrenamtliche und Spender:innen, allgemeine Vergünstigungen: Die Gemeinnützigkeit bietet große Vorteile. Aber sie bringt auch Verpflichtungen mit sich, was Nachweise, Haftungsrisiken und Mittelverwendung betrifft.

Das Jahressteuergesetz 2020 hat größere Veränderungen im Gemeinnützigkeitsrecht mit sich gebracht. Mit unseren Fachexpert:innen sorgen wir in vier Online-Seminaren dafür, dass Sie einen Überblick über das Gemeinnützigkeitsrecht bekommen und alle Fragen stellen können, die Sie dazu beschäftigen.

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Inhalt

  • Welche Kriterien muss eine Nichtregierungsorganisation erfüllen, um als „gemeinnützig anerkannt zu werden?
  • Was sind gemeinnützige Zwecke? Was bedeutet „Selbstlosigkeit“?
  • Welche Anforderungen werden an die Satzung des Vereins gestellt?
  • Was kann im schlimmsten Fall zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen?
  • Welche gemeinnützigen Zwecke sind durch die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 hinzugekommen?

Referent: Rechtsanwalt Alexander Vielwerth

am 15. Februar 2021, 17:00 Uhr

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Inhalt

  • Was sind steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften?
  • Welche wirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins werden als Zweckbetrieb gewertet, welche nicht?
  • Wo lauern Gefahren für die Gemeinnützigkeit?
  • Welche Änderungen z.B. an den Freigrenzen gibt es durch die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020?

Referent: Rechtsanwalt Johannes Fein (Fachanwalt für Steuerrecht)

am 16. Februar 2021, 17:00 Uhr

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Inhalt

  • Welche Mittel fallen unter das Verwendungsgebot?
  • Welche Rücklagen darf eine gemeinnützige Körperschaft bilden?
  • Was sind die Folgen einer unzulässigen Rücklagenbildung?
  • Welche Änderungen gibt es durch die Fristverlängerungen der Mittelverwendung durch das Jahressteuergesetz 2020?

Referentin: Rechtsanwältin Katharina von Campenhausen

am 22. Februar 2021, 17:00 Uhr 

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Inhalt

  • Worin unterscheiden sich Spenden und Sponsoring?
  • Wie können gemeinnützige Organisationen Sponsoringpartnerschaften rechtlich einwandfrei regeln?
  • Was ist bei Sponsoring in Form von Sachwerten zu beachten?
  • Welche Änderungen gibt es beispielsweise durch die Erhöhung der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis durch das Jahressteuergesetz 2020?

Referentin: Rechtsanwältin Katharina von Campenhausen

am 23. Februar 2021, 17:00 Uhr