Der 19-köpfige Stiftungsrat beaufsichtigt die Stiftung und entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die Stiftung und ihre Entwicklung von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung sind. Die Zusammensetzung des Stiftungsrats soll die Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts in Deutschland widerspiegeln sowie den Deutschen Bundestag, die Länder und Kommunen in die Stiftungsarbeit einbinden.
Folgende Mitglieder sind im Stiftungsrat vertreten: